Mädchen mit offenem Haar |
Kalea Elena Lierck 2022
SCHULE/BILDUNG
Thema Schule während der Erkrankung:
Schule spielt für die erkrankten Kinder und deren Familien eine wesentliche Rolle.
Erkrankte Kinder unterliegen in der Regel der Schulpflicht. Was kann man tun, wenn sie
krankheitsbedingt nicht am Unterricht teilnehmen können? In dieser Zeit greifen die jeweiligen
rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
Empfehlung: Mittels Gesprächen zwischen behandelndem Arzt/Ärztin, Schulleitung, Klassenleitung und
Familie individuelle Lösungen finden.
Je nach Bundesland und Schulform empfiehlt es sich, sich an die nächsthöhere Instanz zu wenden, die
in der Schule erfragt werden kann.
Eine Teilhabe kann durch folgende Nachteilsausgleiche stattfinden:
- Zeit (verlängerte Pausen, mehr Pausen, längere Abgabezeit bei Tests, Pausen
während eines Tests ohne Zeitanrechnung, mehr Vorbereitungszeit für Referate, Hausarbeiten, ...)
- Hilfsmittel (z.B. Laptop als Schreibhilfe, Vorlesestift, Kopfhörer zur Geräuschminderung, ...)
- Hilfestellung (bei der Vereinbarung von Nachteilsausgleich für die Zeit der Verdachtsdiagnose bis zur endgültigen Diagnosestellung)
- Schulbegleitung
- Anpassung räumlicher Gegebenheiten (z.B. ein Ruheraum; ein separater Raum für Tests, Klassenzimmer in der Nähe des Aufzugs / sowie Aufzugnutzung...)
- Teilnahme am Unterricht (z.B. je nach Krankheitszustand täglich angepasst - stundenweise, tageweise, nur in den Hauptfächern, ...)
- Andere Form von Leistungsnachweisen (z.B. statt schriftl. Leistungsnachweise eine Hausarbeit / Referat (ggf. im Sitzen) oder mdl.
Abfrage / Leistungsnachweis ...)
Weitere Möglichkeiten der Entlastung könnten sein:
-Hausunterricht (stundenweise/tageweise pro Woche)
-Onlineunterricht mit Bezug zur Stammschule (mittels AVATAR, Onlineprogrammen (z.B. Moodle / Padlet) auf denen z.B. Arbeitsblätter hinterlegt werden können, ...)
-Onlineunterricht (vorübergehend an einer Onlineschule zur Überbrückung oder sogar ein Ruhen der Schulpflicht (Schulpflichtjahre).
Sie können hier auch Hilfe bei den überall in Deutschland tätigen EUTB®-Stellen (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) suchen.
Elena Lierck,
Bettina Stark-Watzinger
Bildungspaper NGK
Am 23.3.23 konnte Elena Lierck im Namen von NichtGenesenKids Bundesministerin Stark-Watzinger im Bundesministerium für Bildung und Forschung treffen. Besprochen wurden die Inhalte der Darstellung der Bildungsproblematik welche Frau Stark-Watzinger in Form des Bildungspapers von NGK auf dem Bildungsgipfel Mitte März 2023, wo NichtGenesenKids teilnahm, übergeben wurde.
Die Ministerin erhielt einen Einblick in die Situation von ME/ CFS betroffenen Familien. Das Verbleiben der SchülerInnen in ihrer Peergroup und Möglichkeiten der Integration wurden angesprochen. Die katastrophale Bildungssituation für von Post Covid, Post Vac und ME/CFS betroffenen Kindern und Jugendlichen wurde ebenso thematisiert wie die nicht vorhandene Aufklärung über die Krankheitsbilder im Schulbereich.
Als große Probleme wurden u.a. starre Strukturen an Schulen und die fehlenden Handlungsfreiheiten diskutiert und darum gebeten, diese Problematik in der Kultusministerkonferenz aufzugreifen. Ein weiterer Termin wurde zugesagt.
Impressum:
NichtGenesenKids i.G.
Elena Lierck
Thomas-Müntzer-Platz 4
01307 Dresden
Tel. 0177-68 42 677
hallo(@)nichtgenesenkids.de
Stand Oktober 2023
Vertretungsberechtigt:
Elena Lierck: Gründerin
Soleil Völkl, Magdalena Riepl, Stefan Decker, Maria Schörnig
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Elena Lierck
Konzeption und Gestaltung:
Elena Lierck, Soleil Völkl
Hinweise auf Nutzungs- und Urheberrechte:
– Kalea Elena Lierck ( Bilder )
- Fotos der Kinder und Kontaktpersonen :
privat
(Zustimmung zur Verwendung liegen NichtGenesenKids vor)
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